KLAPP RÖSCHMANN RIEGER – Arzt- und Medizinrecht
Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer PartG mbB München / Augsburg
Die Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB hat ihren Schwerpunkt im Arzt- und Medizinrecht. Dabei vertreten unsere Anwälte ausschließlich die Seite der Leistungserbringer – also Ärzte, Apotheker, Klinken und andere Unternehmer im Gesundheitswesen.
Das Medizinrecht betrifft eine Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen rund um das private und öffentliche Gesundheitswesen.
Ein Großteil unserer Mandanten sind Unternehmer oder sonstige Verantwortliche im Bereich der Heilberufe, insbesondere Inhaber von Praxen, Versorgungszentren, Apotheken, Kliniken und Krankenhäusern. Daher sind wir es gewohnt, auch unternehmerische und wirtschaftliche Aspekte in unsere Beratung einzubeziehen.
Existenzgründer und Abgeber stellen sehr schnell fest, dass wir über eine profunde Erfahrung, nicht zuletzt im Umgang mit öffentlich-rechtlichen Institutionen verfügen.
Angestellte Ärzte und Apotheker, bei Ärzten gleich ob im Bereich der Niederlassung oder in einem Krankenhaus tätig, finden genauso unsere ganze Unterstützung. Als Mandant profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, die Ihnen eine praxisnahe Beratung unter Einbeziehung auch sich schon andeutender zukünftiger Gesetzesänderungen gewährleistet.
Neben der Beratung vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Kassenärztlichen Vereinigungen, Zulassungsausschüssen, Krankenkassen, Behörden etc. sowie vor Gerichten.
Existenzgründung
- gerne auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern, Unternehmensberatern für Praxen, Sachverständige für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
- wir geben Ihnen Verhaltensempfehlungen für Verhandlungen mit potentiellen Abgebern und unterstützen Sie auch bei solchen Verhandlungen.
- wir gestalten bzw. überprüfen für Sie die benötigten Verträge. Dazu gehören u.a. der Praxis- bzw. Apothekenübernahmevertrag, Kaufverträge über einen Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)/Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
- gerne überprüfen und gestalten wir Ihren Praxismietvertrag und die Arbeitsverträge für das Personal.
- wir helfen und untertützen Sie bei einer eventuell erforderlichen Zulassungsnachbesetzung.
Existenzgründung
Eine Praxis- bzw. Apthekenübernahme und Existenzgründung sind zumeist der erste Schritt in die Selbständigkeit. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung…
Praxisabgabe
Dann kommen Sie auf uns zu:
- wenn gewünscht auch unter Einbeziehung von Kooperationspartnern wie Steuerberatern und Sachverständigen für die Bewertung von Praxen und Praxisvermittlern.
- wir beraten Sie in strategischer Hinsicht zu den vorbereitenden Maßnahmen. Dazu geben wir Verhaltenstipps für die Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten und unterstützen Sie auch bei den Verhandlungen.
- gerne gestalten wir für Sie die benötigten Verträge. Vom Praxis- bzw. Apothekenübergabevertrag, bis hin zum Vertrag über den Verkauf Ihres Anteil an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAGs) / Gemeinschaftspraxis bzw. an sonstigen Kooperationen.
- wir helfen Ihnen bei der Zulassungsnachbesetzung im ärztlichen Bereich.
Praxis- bzw. Apothekenabgabe
Die Abgabe einer Praxis bzw. Apotheke wirft oft rechtliche Fragestellungen auf.
Fragen Sie uns - wir kennen fast immer die Antworten…
Kooperationen
Oft stehen mehrere Kooperationsmöglichkeiten zur Auswahl, die eingeordnet und bewertet werden müssen, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne:
- wir gestalten für Sie die benötigten Verträge, z. B. den Gesellschaftsvertrags der BAG bzw. der Praxisgemeinschaft.
- wir kümmern uns um die Prüfung und Anpassung begleitender Verträge, wie z.B. des Praxismietvertrages und der Anstellungsverträge.
- wir helfen Ihnen bei eventuell erforderlichen vertrags(zahn)arztrechtlichen und sonstigen Genehmigungen.
- wenn gewünscht ziehen wir Kooperationspartner hinzu, z.B. auf Ärzte spezialisierten Steuer- und Unternehmensberater etc.. Denn unser Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Kooperationen
Sie planen eine Kooperation in Form einer Praxis- oder Apparategemeinschaft, einer Gemeinschaftspraxis/Berufsausübungsgemeinschaft oder zwischen Krankenhaus und Arzt…
Verträge
Dabei verfügen wir über hohe Expertise in Fragen des Vertrags(zahn)arzt-, Apotheken-, Krankenhaus- und Arbeitsrechts.
Damit ist unsere Kanzlei kompetenter Ansprechpartner bei ärztlichen Kooperationsverträgen, Praxis- und Apothekenkaufverträgen, Chefarztverträgen, Belegarztverträgen und vielem mehr.
Vertragsrecht
Stichwort Vertragscontrolling – wir überprüfen für Sie bestehende Verträge und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf…
(Zahn)Arzthaftungsrecht
Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
- die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von gegen Sie erhobenen Ansprüchen.
- die Beratung über das Verhalten im Umgang mit Berufshaftpflichtversicherern, Prüfungsgremien, Zulassungsausschüssen, der Approbationsbehörde und Berufsgerichten.
Arzthaftungsrecht
Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich des (Zahn)Arzthaftungsrechts…
Strafrecht – Schwerpunkt Medizinrecht
- Ermittlungsverfahren
- Durchsuchungen
- Beschlagnahmen
- Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge,
Hier bereits der „Leitfaden zum Verhalten bei Durchsuchungen“ unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Peters.
Strafrecht
Über mit uns langjährig kooperierende Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie strafrechtliche Probleme im Rahmen Ihrer Berufsausübung haben…
(Zahn)ärztliches Berufsrecht
- Hier geht es z.B. um das (zahn)ärztliche Werberecht, Kooperationen mit Gewerbetreibenden und anderen Leistungserbringern, die Problematik der Zuweisung gegen Entgelt und das (zahn)ärztliche Weiterbildungsrecht.
Berufsrecht
Sie haben Fragen die das (zahn)ärztlichen Berufsrechtes betreffen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne…
Arbeitsrecht
Als Arzt, Zahnarzt oder Klinikleiter stellt Sie das vor tägliche neue Herausforderungen.
Mit unserer intensiven Fachkenntnisse möchten wir Sie gerne bei Ihrer praktischen wie auch strategischen Personalarbeit unterstützen.
Auch als angestellter leitender oder nicht leitender Arzt oder Zahnarzt unterstützen wir Sie gerne.
Wir übernehmen für Sie u.a.:
- die Erarbeitung interessengerechter Arbeitsverträge,
- die Prüfung und Überarbeitung von Arbeitsvertragsentwürfen der anderen Vertragspartei und
- die Prüfung und Beratung in Kündigungsfragen
- Ihre gerichtliche Interessenvertretung
Kommen Sie einfach auf uns zu
Arbeitsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie natürlich auch in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen…
Kanzlei München:
Widenmayerstraße 9
80538 München
(Karte)
Zentrale Kontaktdaten für alle Standorte:
Tel. 089 - 224 224
Fax. 089 - 22 85 334
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8.30 – 12.30 / 13.00 – 16.45 Uhr
Freitag:
8.30 – 12.30 / 13.00 – 15.00 Uhr
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Wertinger Str. 105
86156 Augsburg
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