KLAPP RÖSCHMANN RIEGER – Gewerbliches Mietrecht

Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer PartG mbB   München / Augsburg

 

mietvertrag fotoDie Bedeutung – insbesondere die finanzielle – eines Mietvertrages und die rechtliche Komplexität solcher Verträge wird von Ärzten und Apothekern, aber auch von gewerblichen Mietern oft unterschätzt. Während Gesellschafts-, Leasing- und Kooperationsverträge häufig routinemäßig einem Rechtsanwalt zur Prüfung überlassen werden, erfahren Mietverträge eine eher stiefmütterliche Behandlung. Oft werden die Verträge vom Vermieter erstellt und vom Mieter nicht selten unkritisch und ohne juristische Überprüfung unterzeichnet, ohne an die wirtschaftlichen Folgen schlechter Verträge zu denken. Dabei sollte man bedenken, dass der Mieter, wenn man von einer monatliche Miete von 3.000,00 € und einer Laufzeit von fünf Jahren ausgeht, mit Abschluss eines Mietvertrages eine finanzielle Verpflichtung in einer Größenordnung von 180.000,00 € eingeht, also einen wirtschaftlich sehr schwerwiegenden Vertrag schließt. Häufig geht es sogar noch um höhere Mieten und noch längere Laufzeiten - und damit Werte.

Oft wird auch übersehen, dass es sich bei einem Praxismietvertrag um einen Gewerbemietvertrag handelt. Im Gegensatz zu Mietverträgen über Wohnraum gewährt das Gesetz bei Gewerbemietverträgen keinen Mieter-Kündigungsschutz! Um dennoch den Mieter zu schützen, sind deshalb spezielle mietvertragliche Regelungen notwendig.

Zahlreiche Gründe, so z.B. familiäre Veränderungen oder das Eingehen von Kooperationen oder eine Abgabe des Betriebes bzw. der Praxis bedürfen entsprechender vertraglicher Spielräume. Werden diese bei Abschluss des Mietvertrages vergessen, hindert dies den Mieter häufig (schmerzlich) an seiner wirtschaftlichen Entfaltung bzw. führt unter Umständen sogar zu großen finanziellen Schäden, so z.B. wenn übersehen worden ist, die Mietnachfolge zu regeln.

Wir beraten Sie gerne und sagen Ihnen, auf was Sie beim Abschluss des Praxismietvertrages achten sollten. Zu unseren Beratungsleistungen gehören u.a. folgende Punkte:

 

  • Laufzeit und Verlängerungsrechte
  • Nutzungsrechte
  • Aufnahme Dritter in die Räume
  • räumliche Erweiterungsmöglichkeiten
  • Konkurrenzschutz
  • Mietanpassungsklauseln
  • Stellung eines Nachmieters
  • mieterseitige Sonderkündigungsrechte
  • Ausschluss vermieterseitiger gesetzlicher Sonderkündigungsrechte

 

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